Allgemeine Geschäftsbedingungen
der AP Hotel ( -betriebs ) GmbH & Co. KG
§ 1 Begriffsdefinitionen
I. Kunde ist diejenige natürliche oder juristische Person bzw. Gesellschaft,
in deren Namen die Buchung vorgenommen wird.
II. Gast ist derjenige, der das überlassene Apartment nutzt.
§ 2 Geltungsbereich
I. Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise
Überlassung von Apartments zu Wohnzwecken und für alle dem Gast
oder Kunden erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen durch
die AP Hotel ( - betriebs ) GmbH & Co. KG, nachfolgend xenios Apartments genannt.
II. Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Räumlichkeiten
sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungs- und Veranstaltungszwecken
bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung durch xenios Apartments.
III. Geschäftsbedingungen der Gäste und Kunden finden nur Anwendung,
wenn dies vorher schriftlich vereinbart wurde.
§3 Vertragsabschluss
I. Der Vertrag (Beherbergungsvertrag) kommt durch die Annahme der
Buchungsanfrage des Kunden durch xenios Apartments zustande.
xenios Apartments steht es frei, die Buchung schriftlich zu bestätigen.
Gruppenbuchungen oder sonstige Veranstaltungen werden erst mit schriftlicher
Bestätigung der Buchung durch xenios Apartments bindend.
II. Vertragspartner des Beherbergungsvertrages sind xenios Apartments und
der Kunde. Hat der Kunde für einen Dritten (Gast) gebucht, haftet der Kunde
xenios Apartments gegenüber zusammen mit dem Gast als Gesamtschuldner für
alle Verpflichtungen aus dem Vertrag.
§4 Leistungen, Preise, Zahlungen, Aufrechnung
I. xenios Apartments ist verpflichtet, die gebuchten Serviced Apartments bzw.
gleichwertigen Ersatz zur Verfügung zu stellen und die sonstigen
vereinbarten Leistungen zu erbringen.
II. Der Kunde ist verpflichtet, die für die Überlassung der Serviced Apartments
oder sonstigen Räumlichkeiten und die in Anspruch genommenen weiteren
Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise von xenios Apartments zu
zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden oder Gast veranlasste Leistungen
und Auslagen von xenios Apartments an Dritte.
III. Die geltenden bzw. vereinbarten Preise schließen die jeweilige
gesetzliche Mehrwertsteuer ein.
IV. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und
Vertragserfüllung 4 Monate und erhöht sich der bei xenios Apartments
für derartige Leistungen allgemein geltende Preis, so kann xenios
Apartments den vertraglich vereinbarten Preis angemessen, höchstens
jedoch um 10% anheben. Die Preise können von xenios Apartments geändert
werden, wenn der Kunde nachträglich Änderungen der Anzahl der gebuchten
Serviced Apartments, der Leistungen von xenios Apartments oder der Aufenthaltsdauer
der Gäste wünscht und xenios Apartments dem zustimmt.
V. Rechnungen von xenios Apartments ohne Fälligkeitsdatum sind mit Zugang
der Rechnung ohne Abzug zahlbar. xenios Apartments ist berechtigt,
aufgelaufene Forderungen jederzeit fällig zu stellen und unverzügliche
Zahlung zu verlangen.
VI. Bei Zahlungsverzug ist xenios Apartments berechtigt, Zinsen für das
laufende Jahr in Höhe von 8 Prozent bzw. bei Rechtsgeschäften, an denen
ein Verbraucher beteiligt ist, 5 Prozent über dem jeweiligen Basiszinssatz
der Deutschen Bundesbank zu berechnen. Die Geltendmachung eines höheren
Verzugsschadens bleibt xenios Apartments ausdrücklich vorbehalten.
VII. xenios Apartments sind berechtigt bei Vertragsschluss oder danach,
eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen.
Die Höhe der Vorauszahlungen und die Termine sowie andere Fälligkeitstermine
können im Vertrag schriftlich vereinbart werden. Der Kunde kann nur mit einer
unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung von
xenios Apartments aufrechnen, zurückbehalten oder mindern.
§5 Rücktritt des Kunden/ Stornierung
I. Ein Rücktritt des Kunden von dem mit xenios Apartments geschlossenen
Vertrag bedarf der schriftlichen Zustimmung von xenios Apartments. Erfolgt
diese nicht, so ist der vereinbarte Preis aus dem Vertrag auch dann zu zahlen,
wenn der Kunde die vertraglichen Leistungen nicht in Anspruch nimmt. Dies
gilt nicht in Fällen des Leistungsverzugs von xenios Apartments oder einer
von xenios Apartments zu vertretenden Unmöglichkeit der Leistungserbringung.
II. Sofern zwischen xenios Apartments und dem Kunden ein Termin zum Rücktritt
vom Vertrag schriftlich vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag
zurücktreten, ohne Zahlungs- und Schadensersatzansprüche von xenios Apartments
auszulösen. Das Rücktrittsrecht erlischt, wenn der Kunde nicht bis zum vereinbarten
Termin sein Recht zum Rücktritt schriftlich gegenüber xenios Apartments ausübt,
sofern nicht ein Fall des Leistungsverzuges von xenios Apartments oder eine von
xenios Apartments zu vertretende Unmöglichkeit der Leistungserbringung vorliegt.
III. Ohne Auslösung von Zahlungs- und Schadensersatzansprüchen von Seiten xenios
Apartments ist der Kunde zur Stornierung wie folgt berechtigt:
1. bei mehr als 50 Übernachtungen
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a) 6 Monate vor Anreise: 100 % des Kontingents
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b) 4 Monate vor Anreise: 60 % des Kontingents
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c) 9 Wochen vor Anreise: 40 % des Kontingents
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d) 6 Wochen vor Anreise: 20 % des Kontingents
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e) 3 Wochen vor Anreise: 10 % des Kontingents
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2. bei 21 bis 50 Übernachtungen
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a) 4 Monate vor Anreise: 100 % des Kontingents
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b) 9 Wochen vor Anreise: 60 % des Kontingents
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c) 6 Wochen vor Anreise: 40 % des Kontingents
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d) 3 Wochen vor Anreise: 20 % des Kontingents
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3. bei 5 bis 20 Übernachtungen
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a) 9 Wochen vor Anreise: 100 % des Kontingents
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b) 6 Wochen vor Anreise: 60 % des Kontingents
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c) 3 Wochen vor Anreise: 40 % des Kontingents
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d) 1 Woche vor Anreise: 10 % des Kontingents
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4. bei 1 bis 4 Übernachtungen
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a) 3 Wochen vor Anreise: 100 % des Kontingents
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b) 1 Woche vor Anreise: 60 % des Kontingents
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c) 3 Tage vor Anreise: 40 % des Kontingents
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Dem Kunden ist jedoch der Nachweis gestattet, dass xenios Apartments
überhaupt kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist.
IV. Bei der Buchung sonstiger Räumlichkeiten ist der Kunde ohne Auslösung
von Zahlungs- und Schadensersatzansprüchen von Seiten xenios Apartments
bis zu vier Wochen vor dem vereinbarten Veranstaltungstermin berechtigt.
Dem Kunden ist jedoch der Nachweis gestattet, dass xenios Apartments
überhaupt kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist.
V. Dabei hat sich xenios Apartments dasjenige anrechnen zu lassen, was
xenios Apartments durch die anderweitige Vermietung der Serviced Apartments oder
Veranstaltungsräumlichkeiten einnimmt; sowie die ersparten Aufwendungen.
VI. xenios Apartments steht es frei, den ihr nach Ablauf der
Rücktrittsfristen entstehenden und vom Kunden zu ersetzenden Schaden
zu pauschalieren. Der Kunde ist dann verpflichtet 90 % des vertraglich
vereinbarten Preises für die mietweise Überlassung der Serviced Apartments und
sonstigen Räumlichkeiten zu zahlen. Dem Kunden ist jedoch der Nachweis
gestattet, dass xenios Apartments kein oder ein wesentlich niedrigerer
Schaden entstanden ist.
VII. Die vertragliche Bindung gilt nicht bei Verletzung der Verpflichtung
von xenios Apartments zur Rücksichtnahme auf Rechte, Rechtsgüter und
Interessen des Kunden, wenn diesen ein Festhalten am Vertrag nicht mehr
zuzumuten ist oder ein sonstiges gesetzliches oder vertragliches Rücktrittsrecht
besteht.
§6 Rücktritt/Kündigung durch xenios Apartments
I. Sofern ein Rücktrittsrecht des Kunden innerhalb einer bestimmten
Frist schriftlich vereinbart wurde, ist xenios Apartments in diesem
Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn
Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Serviced Apartments
und sonstigen Räumlichkeiten vorliegen und der Kunde auf Rückfrage
von xenios Apartments nicht auf sein Recht zum Rücktritt verzichtet.
II. Wird eine vereinbarte Vorauszahlung auch nach verstreichen einer
von xenios Apartments gesetzten angemessenen Nachfrist mit Ablehnungsandrohung
nicht geleistet, so ist xenios Apartments ebenfalls zum Rücktritt berechtigt.
III. Ferner ist xenios Apartments berechtigt, aus sachlich gerechtfertigten
Gründen vom Vertrag zurückzutreten oder diesen zu kündigen.
Sachliche Gründe liegen insbesondere vor, wenn
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höhere Gewalt oder andere von xenios Apartments nicht zu
vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen;
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Serviced Apartments oder sonstige Räumlichkeiten unter irreführender oder
falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z.B. in der Person des
Kunden oder des Zwecks der Anmietung, gebucht werden;
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xenios Apartments begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass
die Inanspruchnahme der Leistung, die Sicherheit anderer Gäste
oder von Mitarbeitern des Hauses oder das Ansehen von xenios
Apartments in der Öffentlichkeit gefährdet, ohne dass dies
dem Herrschafts- oder Organisationsbereich von xenios Apartments
zuzurechnen ist.
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IV. xenios Apartments hat den Kunden von der Ausübung des Rücktritts- /
Kündigungsrechts unverzüglich in Kenntnis zu setzen.
V. Bei berechtigtem Rücktritt/Kündigung von xenios Apartments entsteht
kein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.
§7 Apartmentbereitstellung, Übergabe und Rückgabe
I. Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf Bereitstellung eines
bestimmten Apartments/Räume.
II. Gebuchte Serviced Apartments stehen dem Kunden bzw. Gast ab 16.00 Uhr
des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Gebuchte sonstige Räumlichkeiten
stehen dem Kunden erst ab dem vereinbarten Zeitpunkt (Tag, Uhrzeit) zur
Verfügung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung.
III. Am vereinbarten Abreisetag sind die Serviced Apartments von xenios Apartments
spätestens um 11.00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann xenios
Apartments über den ihm dadurch entstehenden Schaden hinaus für die zusätzliche
Nutzung des Apartments bis 18.00 Uhr 50 % des vollen Logispreises (Preisliste)
in Rechnung stellen, ab 18.00 Uhr 100 %. Dem Kunden steht es dabei frei, xenios
Apartments nachzuweisen, dass diesem kein oder ein wesentlich geringerer Schaden
entstanden ist.
IV. Bei der Anmietung sonstiger Räumlichkeiten ist der Kunde verpflichtet, die
Räumlichkeiten nach Beendigung der Veranstaltung unverzüglich zurückzugeben.
§8 Haftung von xenios Apartments
I. xenios Apartments haftet für die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns für
seine Verpflichtungen aus dem Vertrag. Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz
sind ausgeschlossen. Hiervon sind ausgenommen Schäden aus der Verletzung des Lebens,
des Körpers oder der Gesundheit, Freiheit und sexuellen Selbstbestimmung, wenn
xenios Apartments die Pflichtverletzung zu vertreten hat, ferner sonstige Schäden,
die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von xenios
Apartments beruhen und Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen
Verletzung von vertragstypsichen Pflichten (sog. Kardinals- und Kernpflichten)
von xenios Apartments beruhen. Unberührt bleibt ferner die zwingende Haftung aus
dem Produkthaftungsgesetz sowie die Haftung aus einer von xenios Apartments
übernommenen Garantie. Einer Pflichtverletzung von xenios Apartments steht die
eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich.
Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen von xenios Apartments auftreten,
wird xenios Apartments bei Kenntnis oder unverzüglicher Rüge des Kunden/Gastes
bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde/Gast ist verpflichtet, das ihm
Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden
gering zu halten.
II. Für eingebrachte Sachen haftet xenios Apartments dem Kunden nach den
gesetzlichen Bestimmungen, d.h. bis zum Hundertfachen des Apartmentpreises,
höchstens 3.500 €, sowie für Geld und Wertgegenstände bis zu 800 €.
Geld und Wertgegenstände können bis zu einem Höchstwert von 800 €
(Versicherungssumme) im Apartmentsafe (soweit vorhanden) oder in einem Safe
im Managerbüro, die nach Maßgabe der verfügbaren Kapazitäten zur Verfügung
stehen, aufbewahrt werden. xenios Apartments empfiehlt, von dieser Möglichkeit
Gebrauch zu machen. Die Haftungsansprüche erlöschen, wenn nicht der Kunde
unverzüglich nach Erlangen der Kenntnis von Verlust, Zerstörung oder Beschädigung,
xenios Apartments Anzeige macht (§703 BGB).
III. Für die unbeschränkte Haftung von xenios Apartments gelten die gesetzlichen
Bestimmungen.
IV. Soweit dem Kunden ein Kraftfahrzeug-Stellplatz in der Garage, Tiefgarage oder
auf einem Apartmenthausparkplatz, auch gegen Entgelt zur Verfügung gestellt wird,
kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung
abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet xenios Apartments
nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, es sei denn, es handelt sich um Schäden
aus Verletzung des Körpers oder der Gesundheit.
V. Nachrichten, Post und Warensendungen für die Gäste werden mit Sorgfalt behandelt.
Ein Verwahrungsvertrag kommt hierdurch nicht zustande.
VI. Der Kunde/ Gast haftet für alle Schäden, die er, seine Mitarbeiter, seine Gäste
oder seine Besucher bei xenios Apartments oder am Inventar selbst schuldhaft verursacht
haben.
VII. Die Verjährung von Schadensersatzansprüchen richtet sich grundsätzlich nach den
gesetzlichen Bestimmungen. In Abweichung von § 199 III Nr. 1 BGB verjähren
Schadensersatzansprüche ohne Rücksicht auf die Kenntnis oder grob fahrlässige
Unkenntnis in fünf Jahren von Ihrer Entstehung an. Dies gilt nicht bei Ansprüchen,
die auf einer vorsätzlich oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von xenios Apartments
beruhen. Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit,
der Freiheit oder sexuellen Selbstbestimmung bleibt unberührt; ebenso die zwingende Haftung
nach dem Produkthaftungsgesetz. Andere Ansprüche als Schadensersatzansprüche verjähren in
einem Jahr ab dem Beginn der kenntnisunabhängigen regelmäßigen Verjährungsfrist; bei
Ansprüchen wegen eines Mangels an einer Sache beginnt die Frist mit der Ablieferung.
§9 Vom Kunden/Gast mitgebrachte Dekoration
Die Anbringung von Dekorationsmaterialien in den Apartments von xenios Apartments ist
nur mit vorheriger Zustimmung von xenios Apartments zulässig. Für die Genehmigungsfähigkeit
der Dekoration hat der Kunde/Gast einzustehen. Der Kunde/Gast haftet für derartig eingebrachte
Dekoration alleine und stellt xenios Apartments von Ansprüchen Dritter frei.
§10 Schlussbestimmungen
I. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages, der Auftragsannahme oder dieser
Geschäftsbedingungen für die Aufnahme sollen schriftlich erfolgen. Einseitige
Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.
II. Erfüllung- und Zahlungsort ist der Sitz der jeweiligen Betriebsstätte von xenios Apartments.
III. Ausschließlicher Gerichtsstand - auch für Scheck und Wechselstreitigkeiten - ist im
kaufmännischen Verkehr der Sitz von xenios Apartments, dies gilt im kaufmännischen Verkehr
auch für Kunden, die keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben.
IV. Anwendbares Recht ist das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
V. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Apartmentbuchungen
unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen
Bestimmungen nicht berührt. Die Vertragsparteien verpflichten sich in diesem Fall die
unwirksame oder nichtige Bestimmung durch eine dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen
oder nichtigen Bestimmung entsprechend wirksame Bestimmung zu ersetzen. Im übrigen gelten
die gesetzlichen Bestimmungen.
Stand: Mai 2008